Brennerautobahn

Straßenordnung

Aufgepasst auf Südtirols Straßen

Seit dem Sommer 2003 ist auf Italiens und somit auch auf Südtirols Straßen eine neue Verkehrsordnung in Kraft. Bereits seit Anfang 2003 herrscht die Lichtpflicht am Tag. Überall - außer in Ortschaften - muss das Abblendlicht eingeschaltet bleiben, für Motorräder gilt diese Pflicht durchgehend.

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden streng geahndet: ab einer Überschreitung von 10 km/h sind mehrere 100 Euro Geldstrafe zu bezahlen, ab einer Überschreitung von über 40 km/h wird zudem der Führerschein für Monate entzogen.

Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt!


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