Seit dem Sommer 2003 ist auf Italiens und somit auch auf Südtirols Straßen eine neue Verkehrsordnung in Kraft. Bereits seit Anfang 2003 herrscht die Lichtpflicht am Tag. Überall - außer in Ortschaften - muss das Abblendlicht eingeschaltet bleiben, für Motorräder gilt diese Pflicht durchgehend.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden streng geahndet: ab einer Überschreitung von 10 km/h sind mehrere 100 Euro Geldstrafe zu bezahlen, ab einer Überschreitung von über 40 km/h wird zudem der Führerschein für Monate entzogen.
Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt!