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Pistenregeln in Südtirol

Am 1. Januar 2022 ist das neue italienische Pisten-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten, hier die Einzelheiten.

Das neue Pisten-Sicherheitsgesetz hat mit 01.01.2022 einige Regeln für Wintersportler neu eingeführt bzw. bisherige Regeln abgeändert. Es handelt sich dabei um die Gesetzesdekrete Nr. 41 und 73/2021, die das alte Gesetz von 2003 abgelöst haben. Als Rahmengesetz gilt es auch für alle spezifischen Südtiroler Bestimmungen zur Sicherheit auf den Ski- und Rodelpisten:

  • Helmpflicht:
    Auf den Ski- und Rodelpisten gilt nun eine Helmpflicht bis 18 Jahre (und nicht wie bisher bis 14 Jahre). Der Helm muss CE-zertifiziert sein.

  • Pflichtversicherung:
    Alle Pistennutzer müssen eine Versicherung haben, die sich an die Haftpflichtversicherung der Straße anlehnt. Sie muss die Haftpflicht für Schäden oder Verletzungen Dritter abdecken und kommt zum Tragen, falls die Schuld an einem Unfall zivilrechtlich nicht geklärt wird. Sie ist als Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- und Saisonversicherung erhältlich und kann beim Kauf des Skipasses oder bei einer Versicherung erworben werden. Die Verwaltungsstrafen ohne Versicherung reichen von 100 bis 150 Euro, zusätzlich zum Entzug des Skipasses.

  • Alkohol-Test:
    Der Genuss von Alkohol ist nur noch in eingeschränktem Maß erlaubt, die Grenzwerte orientieren sich an denen im Straßenverkehr: Mit mehr als 0,5 Promille auf den Pisten unterwegs zu sein, wird mit einer Geldbuße geahndet (250 bis 1.000 Euro). Ab einem Alkoholspiegel von 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat.


Wie bisher, bleiben zusätzlich zu den neuen Regeln folgende Maßnahmen in Kraft:

Geltende FIS-Pistenregeln:

  • Auf andere Pistennutzer Rücksicht nehmen, damit keiner gefährdet wird
  • Geschwindigkeit und Fahrweise beherrschen, angepasst an die Verhältnisse
  • Von oben, von rechts oder von links überholen, aber immer mit genügend Abstand
  • Im Falle eines Sturzes die Stelle nach Möglichkeit sofort freimachen
  • Nicht an engen und unübersichtlichen Stellen halten
  • Markierungen und Zeichen auf den Pisten beachten
  • Bei Unfällen verpflichtend Hilfe leisten
  • Ausweispflicht

Maßnahmenkatalog Covid-19:

  • Benutzung der Lifte ab 12 Jahren nur mit Super Green Pass (genesen oder geimpft)
  • FFP2-Maskenpflicht in Kabinenbahnen und Sesselliften mit Haube
  • Auslastung der Aufstiegsanlagen nur zu 80%
  • Einhaltung des Sicherheitsabstandes von einem Meter
  • Nutzung der Hand-Desinfektionsmöglichkeiten
  • Online-Kauf des Skipasses nach Möglichkeit

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